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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10   

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https://dejure.org/2010,8688
OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10 (https://dejure.org/2010,8688)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2010 - 12 W 17/10 (https://dejure.org/2010,8688)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2010 - 12 W 17/10 (https://dejure.org/2010,8688)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Familiensache: Einreichung eines isolierten PKH-Antrages mit Klageentwurf zum Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten als eine von der Überleitungsvorschrift des FGG-Reformgesetzes erfasste Verfahrenseinleitung; Erfolgsaussicht bei sachlicher Unzuständigkeit nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Verfahrenseinleitung i.S.v. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG; Erfolgsaussicht i.R.d. Prozesskostenhilfe in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Verfahrenseinleitung i.S. von Art. 111 Abs. 1 FGG -RG; Erfolgsaussicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Übergangsregelung zum FamFG und der PKH-Antrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 934
  • FamRZ 2010, 1686
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 26.11.2009 - 1 W 57/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10
    Gemäß §§ 111 Nr. 10, 266 Abs. 1 Nr. 3 des am 01.09.2009 in Kraft getretenen FamFG handelt es sich bei der beabsichtigten Klage auf Gesamtschuldnerausgleich wegen eines in der Ehezeit gemeinsamen aufgenommenen Darlehens um eine Familiensache (OLG Braunschweig NJW 2010, 452), so dass die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts gegeben ist (§ 23a Abs. 1 GVG).

    Daher ist die Einreichung einer Antragsschrift zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in der die Klage nur als Entwurf beigefügt wird, keine von der Vorschrift des Art. 111 Abs. 1 FGG-RG erfasste Verfahrenseinleitung (so auch OLG Braunschweig, NJW 2010, 452; Münchener Kommentar/Papst, ZPO, 3. Aufl., § 111 FGG-RG Rn. 5; vgl. OLG Naumburg vom 26.03.2009 - 3 WF 66/09; anderer Ansicht allerdings OLG Celle vom 28.12.2009 - 17 W 100/09).

  • OLG Celle, 28.12.2009 - 17 W 100/09

    Gerichtliche Zuständigkeit in Familiensachen in Altverfahren; Mithaftung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10
    Daher ist die Einreichung einer Antragsschrift zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in der die Klage nur als Entwurf beigefügt wird, keine von der Vorschrift des Art. 111 Abs. 1 FGG-RG erfasste Verfahrenseinleitung (so auch OLG Braunschweig, NJW 2010, 452; Münchener Kommentar/Papst, ZPO, 3. Aufl., § 111 FGG-RG Rn. 5; vgl. OLG Naumburg vom 26.03.2009 - 3 WF 66/09; anderer Ansicht allerdings OLG Celle vom 28.12.2009 - 17 W 100/09).
  • OLG Naumburg, 26.03.2009 - 3 WF 66/09
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10
    Daher ist die Einreichung einer Antragsschrift zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in der die Klage nur als Entwurf beigefügt wird, keine von der Vorschrift des Art. 111 Abs. 1 FGG-RG erfasste Verfahrenseinleitung (so auch OLG Braunschweig, NJW 2010, 452; Münchener Kommentar/Papst, ZPO, 3. Aufl., § 111 FGG-RG Rn. 5; vgl. OLG Naumburg vom 26.03.2009 - 3 WF 66/09; anderer Ansicht allerdings OLG Celle vom 28.12.2009 - 17 W 100/09).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2010 - 4 UF 55/10

    Kieferorthopädische Behandlung als Sonderbedarf des Kindes

    Die Einreichung einer Antragsschrift zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt jedoch dann keine Verfahrenseinleitung im Sinne des Art. 111 Abs. 1 FGG-RG dar, wenn die vor dem 01.09.2009 eingereichte Klage - wie hier - ausdrücklich nur für den Fall der Bewilligung Prozesskostenhilfe erhoben wird (OLG Stuttgart, Beschl. vom 29.04.2010, 12 W 17/10; OLG Braunschweig NJW 2010, 452), so dass das Amtsgericht zu Unrecht die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen des FamFG nicht angewendet hat.
  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11

    Familiensache in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung:

    (2) Nach anderer Auffassung genügt die Stellung eines Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeantrags noch nicht, um das Verfahren iSv Art. 111 FGG-RG einzuleiten (OLG Braunschweig FamRZ 2010, 1101 Rn. 11 ff.; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1686 Rn. 8 f.; MünchKommZPO/Papst 3. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 5; Frederici/Kemper FamFG Einl. Rn. 20; Bumüller/Harders FamFG - Freiwillige Gerichtsbarkeit 10. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 1; Kemper FPR 2010, 69, 70; Heiter FamRB 2009, 313, 316; Vogel FPR 2009, 381; Götsche FamRB 2009, 317, 318).

    Damit hätte sich ihm eine zweite Möglichkeit eröffnet, mit seiner Rechtsauffassung durchzudringen, die einer bemittelten Person nicht zur Verfügung gestanden hätte (OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1686 Rn. 9).

  • OLG Dresden, 26.04.2011 - 17 W 400/11
    Auf das bereits im Juni 2009 vorgeschaltete Prozesskostenhilfeverfahren kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2010, 1101 und OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1686 entgegen OLG Celle FamRZ 2010, 1003), und zwar umso weniger, als der Klägerin die seinerzeit zu Recht noch beim Landgericht nachgesuchte Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit versagt wurde.
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 17.03.2010 - 15 O 312/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25465
LG Bonn, 17.03.2010 - 15 O 312/09 (https://dejure.org/2010,25465)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.03.2010 - 15 O 312/09 (https://dejure.org/2010,25465)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. März 2010 - 15 O 312/09 (https://dejure.org/2010,25465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Landgerichts für ein vor dem 01.09.2009 eingeleitetes Prozesskostenhilfeverfahren; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine nach dem 01.09.2009 vor dem Landgericht erhobene Klage auf Rückübertragung eines während der Ehe ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1686
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